Beiträge ab 01.09.2020

Eine Buchung ist unter Berücksichtigung einer Kernzeit (derzeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Kindergarten) möglich. Wechselnde festgelegte Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt einer 5-Tage-Woche umgerechnet.

Bitte bachten Sie, dass der gesamte Elternbeitrag zwölfmal im Jahr zum Anfang des Monats per Einzugsermächtigung eingezogen wird.

 

Die Beiträge betragen pro Monat und Kind:

1. Krippe

bei einer täglichen Nutzungszeit mit

  • > 3 - 4 Stunden: 215,00 €
  • > 4 - 5 Stunden: 237,00 €
  • > 5 - 6 Stunden: 259,00 €
  • > 6 - 7 Stunden: 281,00 €
  • > 7 - 8 Stunden: 303,00 €
  • > 8 - 9 Stunden: 325,00 €
  • > 9 - 10 Stunden: 347,00 €

2. Kindergarten

bei einer täglichen Nutzungszeit mit

  • > 3 - 4 Stunden: 120,00 €
  • > 4 - 5 Stunden: 132,00 €
  • > 5 - 6 Stunden: 144,00 €
  • > 6 - 7 Stunden: 156,00 €
  • > 7 - 8 Stunden: 168,00 €
  • > 8 - 9 Stunden: 180,00 €
  • > 9 - 10 Stunden: 192,00 €

3. Hort

bei einer täglichen Nutzungszeit mit

  • > 3 - 4 Stunden: 125,00 €
  • > 4 - 5 Stunden: 138,00 €
  • > 5 - 6 Stunden: 151,00 €
  • > 6 - 7 Stunden: 164,00 €
  • > 7 - 8 Stunden: 177,00 €
  • > 8 - 9 Stunden: 190,00 €
  • > 9 - 10 Stunden: 203,00 €

Geschwisterermäßigung

2. Kind: 20,00 € / 3. Kind: frei
Als 3tes Kind wird immer das Kind gezählt, dass als erstes den Kindergarten verlässt.

Vorschulkinder

Zuschuss 100,00 € (staatlich)
Sollte Ihr Beitrag z.B. nur 87,- € betragen verbleibt der Überschuss in der Einrichtung. Bei Beiträgen über 100,- € begleichen Sie die Differenz.

Anmeldegebühr

(nur für neue Kinder in der Einrichtung)
Krippe, Kindergarten, Hort: 15,00 €

Essen (monatlich):

Krippe: 45,00 €
Kindergarten: 55,00 €
Hort: 60,00 €

Spiel- und Beschäftigungsmaterial:

6,00 € monatlich

Sonstiges:

Krippe: Pflege- und Hygienemittel werden von den Eltern zur Verfügung gestellt.

Anmerkung:

Die Träger der Langenzenner Kindertagestätten (Kath. Kirchengemeinde, ev. Kirchgengemeinde, Stadt Langenzenn) haben bereits im Jahr 2010 beschlossen, die Beitragssätze in ihren Einrichtungen zu vereinheitlichen und jährlich um die Höhe des Inflationsausgleichs zu erhöhen. Wir erhöhen durch diese Maßnahme die Beiträge in einer moderaten Weise und möchten außerdem innerhalb der Kindertagesstätten in Langenzenn keine Konkurrenzsituation über die Höhe der Beiträge entstehen lassen.

(Alle Angaben ohne Gewähr.)